Vorabinformation - Neue Regelung für das Einwassern von Schiffen im Greifensee
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat eine Mitteilung zum weiterem Vorgehen bzgl. der Quaggamuscheln veröffentlicht. Darin werden u.a. zwei Dinge behandelt:
1. Deklaration des Heimatgewässers und somit erlaubte Ein- und Auswasserung
Für jedes immatrikulierte Schiff mit einem ZH Kennzeichen kann ab dem 6. Januar 2025 über ein Meldeformular sein Heimatgewässer registriert werden. Damit ist es dem Eigner im 2025 erlaubt, das Schiff im Heimatgewässer ungehindert ein- und auszuwassern. Ein Wechsel der Gewässer im Kanton Zürich ist weiterhin untersagt. Über das genaue Vorgehen und die Anmeldeformulare für das Heimatgewässer werden baldmöglichst per Medienmitteilung und hier informiert.
2. Vorgehen im Regattabetrieb und Ankündigung Vorgehen beim Seewechsel
Für den Regattabetrieb mit externen Schiffen obliegt die Verantwortung geschulter Mitglieder bei den Segelclubs, Boote von extern zu prüfen, bevor sie eingewassert werden dürfen. Das genaue Vorgehen und die Anforderungen an die betroffenen Regatteure wird baldmöglichst bekanntgegeben. Es soll also auch im 2025 möglich sein, für eine Regatta in den Greifensee einzuwassern.
Zukunft
Bis im 2. Quartal 2025 wird eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht umgesetzt. Diese wird nach dem Vorbild der innerschweizer Kantone erstellt. Damit soll es möglich sein, Schiffe entsprechend zu reinigen und diese Reinigung zertifizieren zu lassen. Mit diesem Zertifikat wird dann ein Gewässerwechsel möglich sein.
Quellen
Allgemeine Verfügung des Kt. Zürichs
Weitere Informationen (zu nautischen Anlässen, etc.)
offizielle Medienmitteilung vom 12. Dezember 2024 des Kt. Zürichs